Das neue Gaststättengesetz in Baden-Württemberg (ab 2026) bringt für Vereine vor allem eine massive Bürokratie-Entlastung bei Festen: Statt aufwendiger Erlaubnisse gibt es nun eine einfache Anzeigepflicht für vorübergehende Ausschänke (z.B. beim Vereinsfest), was die Planung vereinfacht und die Kosten senkt, da das aufwändige Konzessionsverfahren wegfällt. Der Hauptvorteil ist die vereinfachte Anmeldepflicht für Feste, die vorher eine kostenpflichtige Gestattung oder Konzession benötigten, wodurch bürokratische Hürden und Gebühren für die temporäre Bewirtung entfallen.
Vorteile für Vereine im Detail:
• Anzeige statt Erlaubnis: Für vorübergehende Ausschänke bei Festen (Weihnachtsmarkt, Dorffest, Vereinsjubiläum) genügt eine Anzeige bei der Gemeinde, statt einer komplizierten Erlaubnis.
• Weniger Bürokratie: Der Wegfall der präventiven Zuverlässigkeits- und Raumprüfung reduziert den Aufwand für die Vereinsvorstände erheblich.
• Geringere Kosten: Vereine sparen sich die Gebühren für die früher notwendigen Gestattungen oder Konzessionen.
• Mehr Planungssicherheit: Die neue Regelung soll die Organisation von Veranstaltungen erleichtern, da die Verfahren schneller und unbürokratischer ablaufen.
Wichtig zu beachten:
• Gilt für temporäre Tätigkeiten: Das Gesetz erleichtert vor allem Feste und Veranstaltungen; ein dauerhaft betriebenes Vereinslokal bleibt weiterhin genehmigungspflichtig, wenn Alkohol ausgeschenkt wird (ggf. mit einfacherer Anzeige).
• Gleichzeitige Gaststättenunterrichtung: Um die Eigenverantwortung zu stärken, müssen Betreiber, die über keine entsprechenden Fachkenntnisse verfügen, eine modernisierte Gaststättenunterrichtung absolvieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das neue Gesetz eine große Erleichterung für die fast jährlich stattfindenden Feste und Veranstaltungen von Vereinen darstellt.

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